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Energieausweis

Seit 01.01.2009 ist als Folge der Umsetzung einer EU-Richtlinie auch in
Österreich für jede Immobilie ein Energieausweis zu erstellen und im
Fall der Veräußerung bzw. der Vermietung dem Käufer bzw. dem Mieter
vorzulegen. Dieser Energieausweis klassifiziert im Weiteren Sinn die
Energieeffizienz der betroffenen Gebäude und stellt somit eine
spezifische Eigenschaft des Kauf- bzw. des Mietobjekts dar. Es ist nicht
zulässig auf die Vorlage zu verzichten – auch nicht einvernehmlich.
Ein weiterer wesentlicher Teil des Energieausweises ist neben der
Einstufung der Energieeffizienz vor allem der Teil der Empfehlungen, wie
die Energieeffizienz verbessert werden kann. Und hier können wir unsere
gesamte Erfahrung aus Jahrzehntelangem Gebäudebetrieb und
Energiemanagement ausspielen und nicht zuletzt einen Maßnahmenkatalog
für die Gebäudeinstandhaltungsbudgetierung der nächsten Jahre
liefern.